Weiterbildung in den Feiertagswochen
High-end IT-Training
mit Gutschein Ihrer Wahl
Training buchen, Gutschein sichern!
Nutzen Sie die kommenden Feiertagswochen für Ihre Weiterbildung, und profitieren Sie dabei von attraktiven Gutscheinen! Bei der Buchung eines beliebigen Aktionstermins können Sie zwischen einem Trainings-, einem Examens- oder einem Amazon-Gutschein wählen.
50,– € Trainingsgutschein
pro Kurstag

50,– € Amazon-Gutschein
pro Kurstag

Examensvoucher

Geben Sie Ihre Wahl und den Buchungscode Spring2022
einfach bei Ihrer Kursbuchung an, wenn Sie unser Aktionsangebot in Anspruch nehmen möchten. Das Angebot gilt für Neu- und Bestandskunden.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne: +43 1 6000 880-0 oder info@itls.at
Unsere Aktionstermine in den Feiertagswochen
Zur Buchung klicken Sie bitte auf den Link "Online Training" oder auf die jeweilige Stadt.
AWS Aktionstermine
Cisco Aktionstermine
iTLS Aktionstermine
Microsoft Aktionstermine
NetApp Aktionstermine
IT- und Projektmanagement-Aktionstermine
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Teilnahmebedingungen
Unsere Gutscheinaktion gilt ausschließlich für verbindliche Einzelplatzbuchungen der oben gelisteten Aktionstermine. Die Aktion gilt für Buchungen ab dem 28.02.2022, die direkt über iTLS Österreich erfolgen. Sie erhalten:
- einen 50,– € Gutschein für eintägige Aktionskurse
- einen 100,– € Gutschein für zweitägige Aktionskurse
- einen 150,– € Gutschein für dreitägige Aktionskurse
- einen 200,– € Gutschein für viertägige Aktionskurse
- alternativ, wenn für Ihren gebuchten Kurs verfügbar, den entsprechenden Examensvoucher
Die Amazon-Gutscheine werden nach Bezahlung des Kurses versendet. Der Trainingsgutschein wird mit dem Kurspreis verrechnet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gutscheinaktion kann nicht gemeinsam mit Trainingspaketen oder Trainingsgutscheinen der Hersteller genutzt werden. Sollte ein Kurs nicht wie geplant durchgeführt werden können, kann der Gutschein für den Ersatztermin beansprucht werden. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder gleichgestellte Beschäftigte (sog. Amtsträger) möchten wir darauf hinweisen, dass die Teilnahme als Annahme eines persönlichen Vorteils gewertet werden kann, was nur zulässig ist, wenn die zuständige Behörde dies im Rahmen ihrer Befugnisse genehmigt hat.
Beschäftigte von privaten Unternehmen weisen wir darauf hin, dass in Ihrem Unternehmen möglicherweise Compliance-Richtlinien (Code of Conduct, etc.) bestehen, wonach die Teilnahme an dieser Aktion von der Genehmigung durch den Vorgesetzten oder eines Compliance Officers abhängig ist.